Pflegende Angehörige werden für Leistungen der Grundpflege mit CHF 37.90
/ Std vergütet. Diese Tätigkeiten umfassen:
Hilfe bei Körperpflege sowie Hygiene (Duschen, Waschen, Haare waschen, Zahn-
und Mundpflege, Rasur, Toilettengang)
Hilfe bei An- und Auskleiden (Kleider, Kompressionsstrümpfe)
Hilfe bei Mobilität (Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Transfer, Lagern)
Hilfe bei Nahrungsaufnahme
Der Stundenlohn in Höhe von CHF 37.90 inkludiert Ferienzuschlag und
Sozialversicherungsbeiträge. Angehörige mit entsprechender Zusatzqualifikation
können zudem in den B-Leistungen vergütet werden. Der
Stundenlohn beträgt hier CHF 45.50.
"Das Pflegewegweiser die Kosten der Ausbildung übernimmt und das
Praktikum angerechnet wird finde ich super und war für mich ziemlich
ausschlaggebend. Für die finanzielle Unterstützung bin ich sehr
dankbar, da ich mein Arbeitspensum reduzieren musste. Ich freue mich
über die regelmässigen Besuche von Lorena und ihre zahlreichen
Inputs unterstützen mich sehr. Der Austausch mit Lorenas
unkomplizierter, kompetenter und fröhlicher Art, sind immer ein
willkommener Aufsteller."
— Judith Härer
Baet Bättig
"Als diplomierter Pflegefachmann war es auch klar, dass ich die
zunehmende Pflege meiner Frau selber leisten will und kann. Über die
TV-Werbung wurden wir auf den Pflegewegweiser aufmerksam und suchten
den Kontakt mit Ihnen. Natürlich habe ich die Pflege bis anhin
freiwillig und damit kostenlos geleistet, aber die Entschädigung,
die wir vom Pflegewegweiser erhalten, macht deutlich, dass es eine
professionelle Dienstleistung ist, die ich tagtäglich leiste und es
damit auch gerechtfertig ist, dafür entlöhnt zu werden."
— Baet Bättig
Kurt Zuckschwerdt
"Der Pflegewegweiser bietet nicht nur gute Tipps und Beratung,
sondern auch finanzielle Unterstützung. So wird mir die Pflege
meiner Frau deutlich erleichtert. Es ist wirklich eine tolle Sache,
die mir hilft, die Herausforderungen zu meistern."
Sprechen Sie mit unserem Team über Möglichkeiten der
Vergütung
Das Team von Pflegewegweiser bespricht mit Ihnen telefonisch
Ihre Angaben und Ihre individuelle Pflegesituation. Im
Anschluss vereinbaren Sie bei Interesse einen Termin mit
einer unserer Pflegefachpersonen.
Ersttermin vor Ort durch unsere Pflegefachpersonen
Ihre persönliche Pflegefachperson kommt zu Ihnen nach Hause.
Gemeinsam sprechen Sie über die täglichen Pflegeaufgaben und
deren Aufwand und Sie erhalten eine genauere Einschätzung
der Entlöhnung.
Wir besprechen mit Ihnen zudem,
welche weitere Unterstützung Sie neben der finanziellen
Aufwandsentschädigung erhalten: Fachliche Begleitung und
emotionalen Beistand.
Der pflegende Angehörige
erhält einen Arbeitsvertrag von Pflegewegweiser und wird für
die erbrachte Grundpflege mit CHF 37.90 pro Stunde (inkl.
Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag) entlöhnt.
Eine Anstellung im AHV-Alter ist auch möglich.
Unterstützung erhalten
Ihre persönliche Pflegefachperson kommt regelmässig zu Ihnen
nach Hause um über aktuelle Themen zu sprechen. Unser Team
ist auch telefonisch jederzeit für Sie erreichbar.
Häufige Fragen zum Lohnrechner
und der Angehörigenentlöhnung
Alle Grundpflegeleistungen wie beispielsweise Hilfe beim
Aufstehen, Hinlegen, beim An- und Auskleiden, beim Waschen,
Duschen und Baden, bei Kompressionsstrümpfen, beim Essen und
Trinken, beim Toilettengang sowie bei der Zahnpflege können
entlöhnt werden.
Andere Tätigkeiten wie Betreuungs- oder Hauswirtschaftsleistungen
(z.B. Spazieren gehen, Begleitung beim Arztbesuch, kochen,
putzen, etc.) werden nicht von der Krankenversicherung
übernommen und somit auch nicht von Pflegewegweiser entlöhnt.
Angehörige werden für die Grundpflege, die sie leisten, mit einem
Stundenlohn von CHF
37.90 (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und
Ferienzuschlag) entlöhnt.
Auch eine Anmeldung bei der Pensionskasse (2. Säule) findet ab
dem Erreichen des gesetzlichen Mindesteinkommens statt.
Beispiel: Bei einem Pflegebedarf von 1 Std
Grundpflege pro Tag können Sie mit ca. CHF 1’000 brutto pro
Monat rechnen.
In der Schweiz wird kein typisches Pflegegeld gezahlt.
Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, sich bei
Pflegewegweiser anzustellen, um die Grundpflege eines nahen
Angehörigen auf Stundenbasis entlöhnt zu bekommen.
Beispiel: Bei einem Pflegebedarf von 1.5 Std
Grundpflege pro Tag können Sie mit ca. CHF 1’500 brutto pro
Monat rechnen.
Ja. Unser Lohnrechner berechnet aus den von Ihnen hinterlegten
Stunden Ihre potentielle Aufwandsentschädigung. Dabei spielt es
keine Rolle, ob Sie Ihre angehörige Person nur eine halbe Stunde
oder gar 3+ Stunden täglich pflegen. Die Anstellung als
pflegender Angehöriger kompensiert Lohnausfälle, die durch die
Reduzierung des Arbeitspensums entstehen. Sie können als
pflegender Angehöriger genauso viel Entlöhnung wie bei einem
Teilzeit/Vollzeit Job erhalten.